Ortssprecher sind ehrenamtlich tätige Gemeindebürger mit beratenden Aufgaben. Sie haben das Recht, an allen Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen und Anträge zu stellen. Abstimmen dürfen sie im Gegensatz zu den Stadtratsmitgliedern nicht.
Ortssprecher können nach der bayerischen Gemeindeordnung in Gemeindeteilen, die 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im aktuellen Stadtrat nicht vertreten sind, gewählt werden. Voraussetzung ist, dass ein Drittel der dort ansässigen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger schriftlich beantragt, dass der erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einberuft, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher wählt. Das haben 177 Haberskircher Bürgerinnen und Bürger im Juli getan.
Bereits im Juni hat Harthausen seinen bisherigen Ortssprecher Rainer Scheuffele wiedergewählt. Da im neuen Stadtrat trotz einer Vergrößerung von 30 auf 40 Mitglieder neben Haberskirch und Harthausen auch Stätzling, Rinnenthal, Wiffertshausen und Paar nicht vertreten sind, sind weitere Ortssprecherwahlen möglich.
