Fischereischein

Fischereischein

Das Bürgerbüro bietet eine Online-Terminvereinbarung an. Bitte vereinbaren Sie Termine online unter: https://www.etermin.net/terminbuchung 

Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen. Der Fischereischein wird auf Antrag und mit unbeschränkter Geltungsdauer erteilt (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer das 18. Lebensjahr vollendet und seine Hauptwohnung in Deutschland hat, kann ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit nur den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten.


Voraussetzungen

Persönliches Erscheinen

Personalausweis oder Reisepass

Amtliche Fischerprüfung

Passbild

Bei Jugendfischereischein Einwilligsungserklärung

 Bei einem Fischereischein unter 18 Jahren bitte die Einverständniserklärung mitbringen; die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich


Kosten & Gültigkeit

Die Kosten bei einem Jugendfischereischein liegen bei 5 EURO Gebühr und zusätzlich 10 EURO Fischereiabgabe.


Die Gebühren bei einer Neuausstellung belaufen sich auf 35,00 EURO.

Die Gebühren für eine Verlängerung liegen bei 5 EURO.


Zur Gebühr kommt noch die Fischereiabgabe.


Bei einem Fünfjahresfischereischein beläuft sich diese auf 40 EURO.

Bei einem Fischereischein auf Lebenszeit entnehmen Sie die Abgabe bitte der unten stehenden Tabelle.


Lebensalter bei Zahlung

EURO


Lebensalter bei Zahlung

EURO

14
300

41
192
15
300

42
192
16
300

43
160
17
300

44
160
18
300

45
160
19
300

46
160
20
300

47
160
21
300

48
128
22
300

49
128
23
288

50
128
24
288

51
128
25
288

52
128
26
288

53
96
27
288

54
96
28
256

55
96
29
256

56
96
30
256

57
96
31
256

58
64
32
256

59
64
33
224

60
64
34
224

61
64
35
224

62
64
36
224

63
32
37
224

64
32
38
192

65
32
39
192

66
32
40
192

67
32