Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Stadt Friedberg nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren zur Verfügung gestellt.
Mit dem Download der Adressliste erklärt sich der Bieter mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung
Die Stadt Friedberg ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Stadt Friedberg bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 14. August 2023 an der Markterkundung zu beteiligen.