Anlage 1 - Erklärung d. Bauherrn/in zur Niederschlagswasserbeseitigung im bauaufsichtlichen Verfahren

Anlage 1

Erklärung d. Bauherrn/in zur Niederschlagswasserbeseitigung im bauaufsichtlichen Verfahren

Nach der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) in der Fassung vom 01.10.2008 ist in bestimmten Fällen für das Versickern von Niederschlagswasser (NSW) keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Es ist die Aufgabe des Bauherrn bzw. des beauftragten Planers, die Voraussetzungen für ein erlaubnisfreies Versickern des Niederschlagswassers eigenverantwortlich zu prüfen. Hierzu können Sie auch das Programm BEN des LFU Bayern nutzen: https://www.lfu.bayern.de/wasser/ben/index.htm

Bitte ausfüllen

Bauvorhaben

Bauherr/in

Planer/in

Erlaubnisfreiheit besteht nur, wenn die Fragen 1) bis 6) mit „Nein“…

… und die Fragen 7) bis 9) mit „Ja“ beantwortet ….

…. oder die Frage 10) mit ja beantwortet werden.

Wir weisen darauf hin, dass ohne wasserrechtliche Erlaubnis keine Baugenehmigung erteilt werden kann!

Wir weisen darauf hin, dass ggf. ein Bodengrundgutachten bei der Versickerung auf dem Grundstück vorzulegen ist. Dies wird in einem gesonderten Schreiben angefordert.