Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP)
Der FNP - als sogenannter vorbereitender Bauleitplan - beinhaltet die Darstellung der langfristig beabsichtigten Art der Bodennutzung, er besitzt jedoch keine direkte Rechtswirkung auf die Bebaubarkeit von Flächen. Er bildet wichtige Standortentscheidungen zusammenhängend für das gesamte Stadtgebiet ab. Aus seinen Darstellungen sind die sogenannten verbindlichen Bauleitpläne – die Bebauungspläne – zu entwickeln (§ 1 Abs. 1 u. 2 BauGB).