Befreiung Ausweispflicht

Befreiung von der Ausweispflicht

Das Bürgerbüro (inklusive der Infothek) bietet seit dem 01.11.2023 eine Online-Terminvereinbarung an. Bitte vereinbaren Sie Termine online unter: https://www.etermin.net/terminbuchung 

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden:

sie/er handlungs-/einwilligungsunfähig ist;

sie/er wegen andauernder Immobilität in einem Krankenhaus/(Pflege-)Heim untergebracht oder zu Hause in Pflege ist;

sie/er sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegt; 

sie/er dauerhaft unter Betreuung (Aufgabenkreis: „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“) gestellt wurde.


Unterlagen

Ausgefülltes Antragsformular

Nachweis über die Behinderung, Erkrankung oder Mobilitätseinschränkung (z.B. ärztliches Attest, Bestätigung über Pflegegrad)

Bei Betreuungen: Betreuerausweis und Ausweisdokument der/des Betreuenden (Kopien sind ausreichend)

Bei Bevollmächtigung: Vollmacht und Ausweisdokument der/des Bevollmächtigten (Kopien sind ausreichend)