Gigabitrichtlinie II

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Stadt Friedberg nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren zur Verfügung gestellt.

Mit dem Download der Adressliste erklärt sich der Bieter mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung

Die Stadt Friedberg ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Stadt Friedberg bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 14. August 2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung 

Die Stadt Friedberg hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Förderschritt 4 - Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Stadt Friedberg führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungs­freies einstufiges Auswahl­verfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breit­bandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Details zum Auswahlverfahren und zur Angebotsabgabe finden Sie unter nachfolgendem Link. Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis:
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungs­erklärung sowie den Nutzungsbedingungen der Geodaten einverstanden.



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