Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt kann nur bei dem Standesamt erklärt werden, in dessen Gebiet eine Person ihren Wohnsitz hat.
Wir sind das zuständige Standesamt für Bürger aus Friedberg, Ried, Dasing und Eurasburg.


Der Austritt muss persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten erklärt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Persönliche Vorsprache beim Standesamt
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten:

  • Gebühr 35,00 EUR

Ergänzender Hinweis:

Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam.

Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).

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