Ummeldung innerhalb der Gemeinde

Ummeldung innerhalb der Gemeinde

Das Bürgerbüro bietet eine Online-Terminvereinbarung an. Bitte vereinbaren Sie Termine online unter: https://www.eTermin.net/terminbuchung?servicegroupid=153724

Voraussetzungen

Persönliches Erscheinen oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden.

Personalausweis bzw. Reisepass

Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter ausgefüllt, bei Eigentum selbst auszufüllen)

Wichtige Hinweise

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (§17 Bundesmeldegesetz).

Die Pflicht zur Abmeldung für die bisherige Wohnung innerhalb Deutschlands ist entfallen. Wenn sie ins Ausland verziehen besteht die Abmeldepflicht weiterhin.

Wer innerhalb Friedbergs umzieht muss sich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen ummelden.

Eine Wohnung im Sinne des § 20 Bundesmeldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen und Schlafen genutzt wird.

 

Die An-, Um- oder Abmeldung erfolgt im Bürgerbüro. Bei dieser Gelegenheit wird auch sofort ihr Reisepass und/oder Personalausweis gebührenfrei mit der neuen Anschrift versehen.



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