Abmeldung bei der Meldebehörde

Abmeldung bei der Meldebehörde (z.B. Wegzug ins Ausland)

Das Bürgerbüro bietet eine Online-Terminvereinbarung an. Bitte vereinbaren Sie Termine online unter: https://www.eTermin.net/terminbuchung?servicegroupid=153724

Voraussetzungen

Persönliches Erscheinen oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden.

Personalausweis bzw. Reisepass (oder Kopie bei Abmeldung per Formular)

Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Online-Abmeldung. Diese finden Sie hier.


Wichtige Hinweise

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. bei Wegzug ins Ausland), müssen Sie sich abmelden.

Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.

Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.

 

Die Abmeldung erfolgt im Bürgerbüro. Bei dieser Gelegenheit wird auch sofort ihr Reisepass und/oder Personalausweis gebührenfrei mit der neuen Anschrift versehen.


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