Park- und Zufahrtsmöglichkeiten während der Friedberger Zeit

Informationen über Park- und Zufahrtsmöglichkeiten für betroffene Bewohner, Gewerbetreibende und Mieter in den Garagen Ost und West

Parken:

  • In der Zeit vom 23. Juni bis einschließlich 19. Juli 2025 werden weder in den oberirdischen Lizenzbereichen A, B und C noch in den Garagen Ost und West Parkgebühren erhoben; an Stelle eines Parkscheins ist die Parkscheibe zu legen und die Höchstparkdauer zu beachten (oberirdisch 2 1/2 Stunden; 1. UG der Garagen Ost und West 3 Stunden).
  • Die 2. Untergeschosse der Garagen Ost und West sind während dieses Zeitraums ausschließlich für Inhaber von aktuellen Bewohner-, Gewerbe-, Garagen sowie Sonderparkausweisen „Altstadtfest“ reserviert.
  • Für Inhaber von Parkausweisen wird dieses Jahr außerdem ein Teil des Parkplatzes hinter der ehemaligen Post an der Gabelsberger Straße zur Verfügung stehen.
  • Sonderparkausweise „Altstadtfest“ können an der Infothek im Rathaus, Marienplatz 1, EG, Infotelefon 6002-436 bis 438 unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) beantragt werden.
  • Gebührenfreie Sonderparkausweise „Altstadtfest“ werden aus Kapazitätsgründen nur an Betroffene erteilt, die unmittelbar in der Festzone wohnen bzw. dort einen Betrieb haben bzw. wegen der Festzone nicht auf ihr Grundstück zufahren können.

Sonderparkausweise „Altstadtfest“ können erteilt werden für

  -            Bewohner, die bislang keinen Bewohnerparkausweis beantragt haben
  -            Bewohner, die zwar einen Bewohnerparkausweis, aber mehrere Fahrzeuge haben
  -            Betriebe, die bislang keinen Gewerbeparkausweis beantragt haben

Sonderparkausweise „Altstadtfest“ werden nicht erteilt für

  -            Betriebe, die bereits einen Gewerbeparkausweis beantragt (d. h. weder für weitere Firmenfahrzeuge noch für Mitarbeiter) haben
  -            Mitwirkende beim Altstadtfest
  -            Besucher von Bewohnern, Gäste usw.

Eine Ein- und Ausfahrmöglichkeit in der Garage West besteht zwischen 4. - 13. Juli 2025 nur während folgender Zeiten:

  -            Mo-Fr. 7.00 bis 17.00
  -            Sa.    7.00 bis 15.00
  -            So.    7.00 bis 11.00



Zufahrtsmöglichkeiten und –genehmigungen:

  • Ab Freitag, den 27. Juni 2025 (Beginn des Aufbaus in der Ludwigstraße) ist der gesamte Festbereich Fußgängerzone. Die Zufahrt für Bewohner und Lieferverkehr ist frei. Bis zum Festbeginn besteht daher kein Handlungsbedarf.
  • Während des Altstadtfestes ist die Zufahrt für Bewohner und Lieferverkehr auf folgende Zeiten beschränkt:

  -            Mo-Fr. 7.00 bis 17.00
  -            Sa.    7.00 bis 15.00
  -            So.    7.00 bis 11.00

(= jeweils bis eine Stunde vor Festbeginn).

  • Zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher wird zur „Friedberger Zeit“ ein neues Sicherheitskonzept umgesetzt. Hintergrund sind die erhöhten Sicherheitsanforderungen, wie sie bei Veranstaltungen bundesweit inzwischen üblich sind. Für Anwohner der Festzone können daher keine Ausnahmegenehmigungen zur Zufahrt oder Ausfahrt während der „Friedberger Zeit“ mehr erteilt werden.                           Eine Ausnahme gilt lediglich für den nördlichen Anwohnerbereich: Dieser bleibt über die Burgwallstraße bis zu den Sperren in der südlichen Schlossstraße sowie bis zur Einmündung Tal/Stadtmauer weiterhin erreichbar. Sollten Sie in diesem Bereich wohnen und eine Zufahrtsgenehmigung benötigen, kann diese ab dem 2. Juni 2025 beantragt werden.


  • Die Straßenverkehrsbehörde ist erreichbar im Verwaltungsgebäude Marienplatz 5, EG, Zimmer 07, Infotelefon 6002-113 und 112. Zufahrtsgenehmigungen können dort persönlich oder hier online beantragt werden.
  • Bei der Antragsbearbeitung werden Fahrtweg und -grund in jedem konkreten Einzelfall geprüft; Fahrten durch den unmittelbaren Festbetrieb können aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen werden.