E-Scooter

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Winterpause für die Roller

Aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse werden die E-Scooter im Laufe der KW 49 eingesammelt und eingelagert.

Wieder verfügbar werden die Roller voraussichtlich ab März sein.



ZEUS startet sein Angebot mit E-Scootern in Friedberg ab dem 26. Mai

Mai 2023

Das irische Start-up ZEUS Scooters, welche ein Konzept in Kooperation mit der Stadt erarbeitet hat, verfolgt einen nachhaltigen Ansatz und freut sich darauf, das Angebot an Mikromobilität in der Gemeinde zu starten. Es wird den Betrieb mit 60 seiner dreirädrigen Fahrzeuge aufnehmen, die an verschiedenen Standorten angeboten werden. Die ZEUS-Scooter zeichnen sich aufgrund ihrer drei Räder, welche einzigartig in Deutschland sind, durch einen stabilen Stand und eine hohe Fahrsicherheit aus. Sie werden daher von einer besonders breiten Demografie als Fortbewegungsmittel genutzt.

„Unsere Scooter bieten ein sicheres und stabiles Fahrerlebnis. Wir interessieren uns schon lange für dieses Gebiet und es ist großartig, hier tätig zu werden“, sagt Damian Young, Gründer und CEO von ZEUS Scooters. „Wir freuen uns darauf, das Verkehrsangebot zu bereichern und sind gespannt, wie das Konzept angenommen wird.“ Die Elektroroller seien eine ideale Option für die letzte Meile, sagt Young. Sie ermöglichen den Fahrern, schnell und klimafreundlich ans Ziel zu kommen. Sie werden das Gebiet hervorragend ergänzen.

ZEUS hat den Ansatz, Städte langsam und schrittweise zu bedienen und mit einer gering kalkulierten Flottengröße zu starten, damit sich die Bewohner/-innen an das neue Angebot gewöhnen können. Die E-Scooter sollen das städtische Verkehrsangebot sinnvoll ergänzen. Gleichzeitig soll der öffentliche Raum schonend genutzt werden, um das Stadtbild zu erhalten. Das dritte Rad und der Doppelständer sorgen dafür, dass die E-Scooter sicher abgestellt werden können und auch für die Nicht-Nutzer/-innen keine Behinderung darstellen.

Bite machen Sie sich vor Ihrer Fahrt mit den Regeln und den lokalen Gegebenheiten vertraut - alle Informationen finden Sie in der App.

Für Rückfragen und Anmerkungen steht der lokale Kundensupport jederzeit zur Verfügung. Dieser ist per App, Online-Formular, E-Mail oder Hotline schnell und unkompliziert erreichbar.

  support@zeusscooters.com

Kundenservice: +49 157 359 81123



Häufige Fragen und Antworten

Wo darf gefahren werden?

Befahren werden dürfen grundsätzlich alle baulich angelegten Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Seitenstreifen (außerorts). Sofern nicht vorhanden muss die Fahrbahn benutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden. Auf gemeinsamen Flächen muss Rücksicht auf den Radverkehr genommen und das Überholen ohne Behinderung ermöglicht werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.


Wo darf man E-Scooter abstellen?

Für das Abstellen der E-Scooter gelten die gleichen Richtlinien wie für das Parken von Fahrrädern. Beim Aufstellen wie beim Abstellen soll sichergestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt. Rampen, Aufgänge, Zugänge zum ÖPNV, Fußgängerübergänge und Blindenleitsysteme etwa verdienen dabei besondere Beachtung. Außerdem ist sicher zustellen, dass der E-Scooter aufrecht geparkt wird. Ein umgefallener E-Scooter kann Unfälle verursachen.


Welche Zonen gibt es?

ZEUS arbeitet in der Karte mit verschiedenen digitalen Zonen, um das Fahren und Parken angemessen zu steuern. Bitte machen Sie sich vor Ihrer Fahrt mit den Zonengebieten in der Stadt vertraut, da die Zonen je nach Bedarf geändert werden können.

  • Hellgraue und lila Zone: Dieser Bereich ist Parkzone. Hier darf unter Beachtung der o.g. Regeln frei geparkt und gefahren werden.
  • Rote Zone: Diese Zone ist eine Parkverbotszone. Hier dürfen Fahrzeuge nicht abgestellt werden. Das System erlaubt das Beenden der Fahrt nicht.
  • Lila Zone: In diesen Zonen ist das Parken erwünscht. Beim Beenden einer Fahrt in einer lila Zone erhalten Sie 10 % Rabatt auf die gesamte Fahrt.
  • Schwarze Zone: Diese Zone ist eine Fahrverbotszone. Hier dürfen E-Scooter nicht gefahren werden.


Muss man einen Helm tragen?

Eine gesetzliche Helmpflicht besteht nicht.


Wer kontrolliert die ordnungsgemäßde Nutzung der E-Tretroller?

Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Fahrens von E-Tretrollern im öffentlichen Straßenverkehr und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist die Verkehrspolizei zuständig.


Gibt es eine Promillegrenze beim Fahren von E-Tretrollern?

Auch für Elektrokleinstfahrzeuge gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. Es gelten die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Verstöße können zu dem Entzug der Fahrerlaubnis führen.



Die Stadtverwaltung steht mit dem Anbieter in engem Kontakt und nimmt gerne Hinweise, Anregungen oder Ideen für Friedberg an. Schicken Sie uns eine Mail an

  mobilitaet@friedberg.de