Bauturbo

Aktuelle Informationen zum Bauturbo

Am 09.12.2025 fasste der Stadtrat folgenden Beschluss:

"1. Die Stadt Friedberg befürwortet grundsätzlich die Erprobung der neuen §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b) und 246e BauGB. Sie begrüßt ausdrücklich die seitens des Gesetzgebers geschaffene Möglichkeit, ohne Bauleitplanverfahren weiteren Wohnraum zu generieren.

2. Die Stadt Friedberg sieht eine maßvolle Entwicklung mit hohem städtebaulichem Standard als unabdingbare Voraussetzung einer qualitätsvollen Stadtentwicklung an. Um dies sicherzustellen, ist eine frühzeitige Einbindung der Verwaltung in der Projektentwicklung unabdingbar. Aus diesem Grunde wird die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB grundsätzlich allen Bauanträgen verweigert, welche ohne Vorabstimmung mit der Verwaltung bzw. deren Freigabe eingereicht werden. Dies gilt für alle Anträge, unabhängig davon, ob sie vor oder nach Inkrafttreten der Novelle, in der Vergangenheit oder Zukunft eingereicht werden bzw. wurden.

(…)

5. Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich eine Strategie zum Umgang mit den neuen Vorschriften zu entwickeln und dem Rat einen Vorschlag für einen Grundsatzbeschluss für die gemeindliche Zustimmung gem. § 36a BauGB zu unterbreiten. Vor einem solchen Grundsatzbeschluss werden alle Zustimmungen verweigert."

Aktuell wird der zitierte Grundsatzbeschluss erarbeitet, mit dem nach momentanem Kenntnisstand im März gerechnet werden kann.
Die Verwaltung bittet daher einstweilen von Anfragen abzusehen. 

Nach dem Grundsatzbeschluss, welcher ebenfalls hier eingestellt werden wird, können konkrete Anfragen mit dem Ziel der Vorabstimmung gerne telefonisch (0821/6002-311) oder per E-Mail an die Abteilung Bauordnung gerichtet werden (bauturbo@friedberg.de).

Diese Seite wird laufend aktualisiert.

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