WAHLEN
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den Wahlen in der Stadt Friedberg in Bayern.
Kommunalwahlen 2026
Stichwahlen am 22. März 2026
Am 22. März 2026 finden die Stichwahlen für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters sowie für das Amt des Landrats statt.
Da im ersten Wahlgang keine Kandidatin und kein Kandidat die erforderliche absolute Mehrheit erreicht hat, kommt es jeweils zu einer Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Bewerberinnen und Bewerbern.
Bürgermeisterstichwahl:
Herr Eichmann (SPD) und Frau Böhm (CSU/FDP)
Landratsstichwahl:
Herr Tomaschko (CSU) und Herr Dr. Sturm (Freie Wähler)
Alle Wahlberechtigten können ihre Stimme am Sonntag, 22. März 2026, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen abgeben. Es sind dieselben Wahllokale geöffnet wie bereits bei der Wahl am 8. März 2026.
Für die Stimmabgabe im Wahllokal sollen nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiger Lichtbildausweis mitgebracht werden.
Wahlberechtigte
Für die Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen wahlberechtigt, die am Wahltag Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählerverzeichnis
Jede wahlberechtigte Person, die am Stichtag 25. Januar 2026 in ihrer Gemeinde für eine Wohnung gemeldet ist, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine postalische Wahlbenachrichtigung für die Gemeinde- und Landkreiswahlen.
Mit der Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte am Wahltag im Wahllokal abstimmen oder im Vorfeld Briefwahlunterlagen beantragen. Diese dient auch als Hinweis, dass man ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde und damit sein Stimmrecht ausüben kann.
Wer bis zum 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt telefonisch unter der 0821-6002 777 oder per Mail an wahlen@friedberg.de in Verbindung setzen. Keinesfalls sollte man mit der Klärung des Wahlrechts bis zum Wahltag warten.
Stimmabgabe
Für die Stichwahl zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin sowie für die Stichwahl zum Landrat haben Sie jeweils eine Stimme. Sie dürfen pro Wahl nur eine Person wählen.
Das bedeutet: Auf dem Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl und auf dem Stimmzettel für die Landratswahl setzen Wahlberechtigte jeweils ein Kreuz.Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer am Wahltag nicht in seinem Wahlbezirk wählen möchte, kann durch Briefwahl wählen. Hierzu muss bei der Stadt ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gestellt werden.
- Ab 12. März 2026 können Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgerbüro abholen oder eine andere Person dafür bevollmächtigen.
- Alternativ kann der Antrag schriftlich per Post, per Telefax, per E-Mail oder persönlich gestellt werden; eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die Antragstellung muss unter Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Geburtsdatums und vollständiger Wohnanschrift erfolgen. Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer "abweichenden Versandanschrift" versehen, falls Sie den Wahlschein nicht an Ihre Wohnanschrift übersandt bekommen möchten.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt. Wer einen Wahlschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist.
Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern. In jedem Fall muss sich die bevollmächtigte Person, die den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, unter Vorlage des eigenen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können.
Hinweis zum Wahllokal 501 in Derching
Das Wahllokal 501, das sich in den vergangenen Jahren im Feuerwehrhaus in Derching befand, wurde aufgrund von Umbauarbeiten anlässlich der Kommunalwahl 2026 in die Alte Schule Derching, Bgm.-Schlickenriederstraße 11, Erdgeschoss Süd (barrierefrei), verlegt.
Erreichbarkeit des Wahlamts am Wahlwochenende
Am Wahlwochenende sind Mitarbeiter des Wahlamts für Sie im Bürgerbüro im Rathaus, Marienplatz 1, zu folgenden Öffnungszeiten persönlich erreichbar:
- Freitag, 20. März: 8 bis 15 Uhr (letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen)
- Samstag, 21. März: 10 bis 12 Uhr (Neuerteilung von Briefwahlunterlagen, die fristgerecht beantragt, aber noch nicht zugestellt wurden)
- Sonntag, 22. März: 8 bis 18 Uhr (Fragen zum richtigen Wahllokal, zur Stimmberechtigung usw.; bis 15 Uhr in Ausnahmefällen noch Beantragung von Briefwahl möglich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
Telefonisch ist das Wahlamt unter der Wahlhotline 0821/6002-777 erreichbar.
Informationen für Wahlhelfer und Wahlhelferinnen am Wahlabend
Weiterführende Informationen zur Kommunalwahl
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026
- Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Stichwahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Stichwahlergebnisses
- Bekanntmachung der Stichwahl
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
- Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Stadtrats
- Wahlbekanntmachung
- Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
- Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilungen von Wahlscheinen
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrats
- Bekanntmachung der Sitzung des Beschwerdeausschusses
