Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Voraussetzungen

Persönliches Erscheinen

Personalausweis oder Reisepass

Antrag ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen



Kosten

Für die Beantragung werden Gebühren in Höhe von 13 EURO fällig.



Wichtige Hinweise

Das Gewerbezentralregister enthält Daten über Gewerbetreibende (natürliche Personen) bzw. rechtsfähige Firmen (juristische Personen) und wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.

Ähnlich dem Führungszeugnis werden darin Rechtsverstöße aufgelistet, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit begangen wurden.

Jede Person oder rechtsfähige Firma erhält auf Antrag Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen. Über Fremdpersonen kann keine Auskunft erlangt werden!


Bei juristischen Personen kann der Antrag nur vom Geschäftsführer unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses und entsprechendem Handelsregisterauszug (Kopie) bei der Wohnsitzgemeinde des Geschäftsführers oder bei der Gemeinde des Betriebssitzes gestellt werden.
Eine Zusendung des Antrags mit der Post (keine E-Mail, kein Fax) ist nur möglich, wenn die Unterschrift auf dem Antrag notariell beglaubigt wurde.




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