Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden nach der Ausfahrt direkt bei dem beauftragten Technologieunternehmen über go.wemolo.de zu bezahlen. Als Parkgebühr werden innerhalb der kostenpflichtigen Zeiten (Mo bis Fr 8-18 Uhr, Sa 8-12 Uhr) je angefangene viertel Stunde 30 Cent fällig. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken kostenfrei.
Sollten alle Parkplätze in der Garage belegt sein, kann innerhalb der ersten 15 Minuten kostenfrei wieder ausgefahren werden. Die Toleranzausfahrtszeit nach Bezahlung beträgt ebenfalls maximal 15 Minuten. Auch das Parken von E-Fahrzeugen ist kostenpflichtig, es besteht dafür keine Gebührenfreiheit.
Mit der Neuregelung fallen die Regelungen über Höchstparkdauerzeiten in der Garage Ost weg. Für Garagen-Dauermieter, die gesondert informiert werden, werden die Kennzeichen digital hinterlegt.
Das neue schranken- und ticketloses System ist als datenschutzkonform zertifiziert. Erfasst wird nur das Kennzeichen, nicht der Fahrzeuginnenraum. Von der Umstellung auf Videoerfassung profitieren die Autofahrerinnen und Autofahrer gleichermaßen wie die Stadtverwaltung, weil das Ausstellen von Parkausweisen und die Parküberwachung entfallen.
