Informationen zum Winterdienst in Friedberg 

Wer?

Der Anlieger.

Wo?

Die direkt an Ihr Grundstück angrenzenden Gehwege in voller Breite. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, müssen Sie in jedem Fall auf der Fahrbahn einen Streifen von 1,00 m gemessen von der Grundstücksgrenze aus freihalten. 

Was?

Beseitigung von Schnee und Eis sowie bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) sichere Wege schaffen.

Wichtig: Kein Tausalz oder andere chemischen Taumittel verwenden. Ausnahme bei besonderer Glättegefahr z.B. Blitzeis. 

Wann?

Werktags: ab 7:00 Uhr 

Sonn- und Feiertags: ab 8:00 Uhr 

Die Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Vermeidung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. 

Außerdem: 

Der geräumte Schnee oder Eisreste sind neben dem Gehweg so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. 

Hydranten, Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten. 

Rechtsgrundlagen: 

Ergeben sich aus der städt. Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen/ Sicherung der Gehbahnen im Winter. 

Mit freundlichen Grüßen 

STADT FRIEDBERG