Wer?
Der Anlieger.
Wo?
Die direkt an Ihr Grundstück angrenzenden Gehwege in voller Breite. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, müssen Sie in jedem Fall auf der Fahrbahn einen Streifen von 1,00 m gemessen von der Grundstücksgrenze aus freihalten.
Was?
Beseitigung von Schnee und Eis sowie bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) sichere Wege schaffen.
Wichtig: Kein Tausalz oder andere chemischen Taumittel verwenden. Ausnahme bei besonderer Glättegefahr z.B. Blitzeis.
Wann?
Werktags: ab 7:00 Uhr
Sonn- und Feiertags: ab 8:00 Uhr
Die Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Vermeidung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Außerdem:
Der geräumte Schnee oder Eisreste sind neben dem Gehweg so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
Hydranten, Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten.
Rechtsgrundlagen:
Ergeben sich aus der städt. Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen/ Sicherung der Gehbahnen im Winter.
Mit freundlichen Grüßen
STADT FRIEDBERG
