Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Kurzbeschreibung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
 - Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
 - Öffnungszeiten und Schließungszeiten
 - Elternbeitrag / Essensgeld
 - Besuchsregelung
 - Krankheitsfall
 - Abmeldung
 
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen