Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Kurzbeschreibung
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- § 70 Gewerbeordnung (GewO)
- Satzung Wochenmärkte
Satzung für die Wochenmärkte
Verfahrensablauf
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.