Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Kurzbeschreibung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Spezielle Hinweise für - Stadt FriedbergGestaltung LärmschutzwändeRechtsgrundlagen
- Art. 7 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)
- Gestaltung Lärmschutzwände
Gestaltung Lärmschutzwände
- Ruhezeitenverordnung
Verordnung der Stadt Friedberg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und die Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten