Panorama zur Stimmenabgabe

Merkblatt Erfrischungsgelder Wahlen

Merkblatt Erfrischungsgelder Wahlen

Der Stadtrat beschloss in der Sitzung vom 17. Oktober 2019 folgende Regelungen für die Entschädigung bei Wahlehrenämtern („Erfrischungsgeld“):

1.  Die Erfrischungsgelder für ehrenamtliche Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen am 15. März 2020 werden von bislang 90,-- € auf 100,-- € erhöht.

2.  Die Erfrischungsgelder für ehrenamtliche Wahlhelfer bei einer möglichen Stichwahl am 29. März 2020 werden von bislang 75,-- € auf 85,-- € erhöht.

3.  Die unter Ziffer 1 genannten erhöhten Beträge sind wegen des vergleichbaren Zeitaufwands künftig auch bei Landtags- und Bezirkswahlen anzuwenden.

4.  Die unter Ziffer 2 genannten Beträge sind wegen des vergleichbaren Zeitaufwands künftig auch bei allen sonstigen Wahlen und Abstimmungen (Europawahlen, Bundestagswahlen, Volksentscheide, Bürgerentscheide) anzuwenden.

5.  Für Beschäftigte der Stadt Friedberg und der Stadtwerke Friedberg, die aufgrund der vom Dienstherren ausgesprochenen Dienstverpflichtung an den Wahlen mitwirken, wird neben einer Zeitgutschrift entsprechend der Arbeitszeitvereinbarung bei allen Wahlen und Abstimmungen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,-- € (bislang 25,-- €) gewährt.

6.  Zur Honorierung der besonderen Verantwortlichkeit sowie der zusätzlichen Arbeitsbelastung und Arbeitszeit wird allen Wahlvorstehern, Schriftführern sowie deren Stellvertretern und den mit der Ergebnisermittlung betrauten Beschäftigten in der Wahlzentrale bei allen Wahlen und Abstimmungen zum jeweiligen Erfrischungsgeld eine Zulage in Höhe von 10,-- € gewährt.

7.  Mit dem Erfrischungsgeld sind sonstige Ansprüche, insbesondere Fahrt- oder Reisekosten, mit abgegolten.

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