WAHLEN
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den Wahlen in der Stadt Friedberg in Bayern.
Kommunalwahlen 2026
Am 8. März 2026 finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt.
In Friedberg werden die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister sowie 40 Stadträtinnen und Stadträte gewählt. Zudem werden die Landrätin bzw. der Landrat sowie für den Kreistag 60 Kreisrätinnen und Kreisräte des Landkreises Aichach-Friedberg gewählt.
Der Termin für eine mögliche Stichwahl ist der 22. März 2026.
Wahlberechtigte
Für die Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen wahlberechtigt, die am Wahltag Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählerverzeichnis
Jede wahlberechtigte Person, die am Stichtag 25. Januar 2026 in ihrer Gemeinde für eine Wohnung gemeldet ist, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine postalische Wahlbenachrichtigung für die Gemeinde- und Landkreiswahlen.
Mit der Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte am Wahltag im Wahllokal abstimmen oder im Vorfeld Briefwahlunterlagen beantragen. Diese dient auch als Hinweis, dass man ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde und damit sein Stimmrecht ausüben kann.
Wer bis zum 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt telefonisch unter der 0821-6002 777 oder per Mail an wahlen@friedberg.de in Verbindung setzen. Keinesfalls sollte man mit der Klärung des Wahlrechts bis zum Wahltag warten.
Stimmabgabe
Für die Wahl zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin sowie für die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat haben Sie jeweils eine Stimme. Sie dürfen pro Wahl nur eine Person wählen.
Das bedeutet: Auf dem Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl und auf dem Stimmzettel für die Landratswahl setzen Wahlberechtigte jeweils ein Kreuz.Für die Wahl zum Stadtrat haben Sie 40 Stimmen.
Für die Wahl zum Kreistag haben Sie 60 Stimmen.Diese Stimmen können Sie wie folgt verteilen:
- Die Stimmen können frei verteilt werden, bis zu drei Stimmen pro Person.
- Alle Stimmen können einer Partei oder Wählergruppe gegeben werden (Listenwahl).
- Eine Liste kann gewählt und einzelne Namen können gestrichen werden.
- Eine Liste kann gewählt und zusätzlich können einzelne Personen gewählt werden.
- Es ist möglich, eine Partei oder Wählergruppe zu wählen und zusätzlich Stimmen an einzelne Personen zu vergeben (maximal drei Stimmen pro Person). Dabei werden zunächst die Einzelstimmen gezählt; die verbleibenden Stimmen fallen der Partei oder Wählergruppe zu.
Wichtig: Werden mehr als 40 Stimmen für den Stadtrat, mehr als 60 Stimmen für den Kreistag oder mehr als eine Stimme bei der Bürgermeister- bzw. Landratswahl vergeben, ist der jeweilige Stimmzettel ungültig.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer am Wahltag nicht in seinem Wahlbezirk wählen möchte, kann durch Briefwahl wählen. Hierzu muss bei der Stadt ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gestellt werden.
- Ab Montag, dem 16. Februar 2026, können Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgerbüro abholen oder eine andere Person dafür bevollmächtigen.
- Alternativ kann der Antrag schriftlich per Post, per Telefax, per E-Mail oder persönlich gestellt werden; eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die Antragstellung muss unter Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Geburtsdatums und vollständiger Wohnanschrift erfolgen. Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer "abweichenden Versandanschrift" versehen, falls Sie den Wahlschein nicht an Ihre Wohnanschrift übersandt bekommen möchten.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt. Wer einen Wahlschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist.
Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern. In jedem Fall muss sich die bevollmächtigte Person, die den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, unter Vorlage des eigenen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können.
Bestandteile der Briefwahlunterlagen
Zu den Briefwahlunterlagen gehören:
- der Wahlschein,
- der gelbe Stimmzettel zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.
- der grüne Stimmzettel zur Wahl des Stadtrats.
- der blaue Stimmzettel zur Wahl der Landrätin oder des Landrats.
- der weiße Stimmzettel zur Wahl des Kreistags.
- der amtliche weiße Stimmzettelumschlag,
- der amtliche hellrote Wahlbriefumschlag.
Wie bei der Briefwahl im Einzelnen vorzugehen ist, zeigen Ihnen nachfolgende „Hinweise zur Briefwahl“.Hinweise zur Briefwahl

Alle Stimmzettel persönlich ausfüllen;
die Zahl der zu vergebenden Stimmen ist auf den Stimmzetteln vermerkt.
Jeden Stimmzettel für sich gefaltet einzeln in den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag stecken und zukleben.
Den Wahlschein nicht in den weißen Stimmzettelumschlag stecken.

„Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datum und Unterschrift versehen (Wahlschein nicht teilen oder zerschneiden).
Sofern Sie sich bei der Kennzeichnung der Stimmzettel der
Hilfe einer anderen Person bedient haben, so muss diese Hilfsperson die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datumsangabe unterschreiben und zusätzlich ihre persönlichen Daten in Blockschrift eintragen.
Folgende Unterlagen in den hellroten Wahlbriefumschlag stecken:
den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag mit den darin befindlichen Stimmzetteln und den Wahlschein. Der Wahlschein darf sich nicht im weißen Stimmzettelumschlag befinden.
Hellroten Wahlbriefumschlag zukleben,
unfrankiert (im Ausland: frankiert) versenden oder bei der darauf angegebenen Behörde abgeben.Hinweis zum Wahllokal 501 in Derching
Das Wahllokal 501, das sich in den vergangenen Jahren im Feuerwehrhaus in Derching befand, wurde aufgrund von Umbauarbeiten anlässlich der Kommunalwahl 2026 in die Alte Schule Derching, Bgm.-Schlickenriederstraße 11, Erdgeschoss Süd (barrierefrei), verlegt.
Digitaler Probestimmzettel
Die Stimmabgabe bei der Kommunalwahl ist dabei etwas komplexer als bei anderen Wahlen, denn sie bietet mit Kumulieren und Panaschieren besondere Gestaltungsmöglichkeiten.
Kumulieren bedeutet, dass Sie einer Kandidatin oder einem Kandidaten mehrere Stimmen geben können – bis zu drei Stimmen sind möglich. Mehr als drei Stimmen pro Person dürfen jedoch nicht vergeben werden.
Panaschieren erlaubt es, Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen zu wählen, indem Sie Ihre Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge verteilen.
Damit Sie sich mit den verschiedenen Möglichkeiten vertraut machen können, stellen wir Ihnen einen digitalen Probestimmzettel zur Verfügung. Dort können Sie online ausprobieren, wie die Stimmabgabe funktioniert und Ihre Probestimmen vergeben.
Erreichbarkeit des Wahlamts am Wahlwochenende
Am Wahlwochenende sind Mitarbeiter des Wahlamts für Sie im Bürgerbüro im Rathaus, Marienplatz 1, zu folgenden Öffnungszeiten persönlich erreichbar:
- Freitag, 06. März: 8 bis 15 Uhr (letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen)
- Samstag, 07. März: 10 bis 12 Uhr (Neuerteilung von Briefwahlunterlagen, die fristgerecht beantragt, aber noch nicht zugestellt wurden)
- Sonntag, 08. März: 8 bis 18 Uhr (Fragen zum richtigen Wahllokal, zur Stimmberechtigung usw.; bis 15 Uhr in Ausnahmefällen noch Beantragung von Briefwahl möglich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
Telefonisch ist das Wahlamt unter der Wahlhotline 0821/6002-777 erreichbar.
Informationen für Wahlhelfer am Wahlabend
Weiterführende Informationen zur Kommunalwahl
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026
- Wahlbekanntmachung
- Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
- Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilungen von Wahlscheinen
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrats
- Bekanntmachung der Sitzung des Beschwerdeausschusses
