Beglaubigungen

Beglaubigungen

Voraussetzungen


 Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich vorbeikommen.

Eine Beglaubigung darf nur erstellt werden, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen.

Das Dokument im Original ist zwingend mitzubringen


Kosten

Die Gebühren belaufen sich auf mindestens 5 EURO.


Wichtige Hinweise

Private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen, wie beispielsweise Unterlagen für den Bereich des Erb- und Familienrechts oder Finanzunterlagen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar. Von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können keine beglaubigten Kopien angefertigt werden. Diese Urkunden werden bei Bedarf vom Standesamt des Ereignisortes neu ausgestellt.
Abschriften von Katasterbücher und von Auszügen aus einem Katasterkartenwerk. Die Beglaubigung erfolgt durch das Vermessungs- und Katasteramt.
Führerscheine. Die Beglaubigung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Waffenscheine und Jagdscheine. Die Beglaubigung erfolgt durch die Waffenbehörde.

Besonderheiten- Die gesetzlichen Vorgaben geben der Meldebehörde die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung, verpflichten sie aber nicht dazu. Beglaubigungen liegen daher ausschließlich im pflichtgemäßen Ermessen.- Die Meldebehörde hat keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung. Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notarinnen und Notaren vorbehalten.

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