Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Friedberg am 42. Tag vor der Wahl (= 15. August 2021) mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird automatisch in das Friedberger Wählerverzeichnis eingetragen und bekommt eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.
Wahlbenachrichtigung
Wer bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Briefwahl
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Dann benötigen Sie einen Wahlschein, der immer mit Briefwahlunterlagen versendet wird.
Sobald die Ausgabe der Briefwahlunterlagen möglich ist, (voraussichtlich Mitte August 2021) finden Sie hier einen Link zur Beantragung.