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Abfallwirtschaft

Hundetoiletten
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Standorten der Hundetoiletten.


Abfallbeseitigung

Die Zuständigkeit der kommunalen Abfallwirtschaft unterliegt dem Landkreis Aichach-Friedberg. In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises ist festgelegt, dass alle Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises anzuschließen sind.

Entsorgungsunternehmen
Firma HEINZ Umweltservice GmbH
Ziegeleistr. 7
86368 Gersthofen
Tel. Nr.: 0821/90 757 - 0


Tonnenanmeldung und Änderung
Die An-, Um- und Abmeldung von Müllgefäßen erfolgt durch den Grundstückseigentümer, in Ausnahmefällen durch den Mieter bei der

Stadtverwaltung Friedberg
Marienplatz 5
II. Stock , Zimmer 207 in Friedberg


Die erforderlichen Kontrollmarken werden nach erfolgter Anmeldung ausgehändigt.

In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises ist festgelegt, dass alle Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises anzuschließen sind.

Mit der Anmeldung eines Restmüllgefäßes wird gegebenenfalls ein entsprechendes Biomüllgefäß angemeldet. Es ist auch möglich, größere oder zusätzliche Biomüllgefäße anzumelden.

Die Restmüllgefäße, je nach Bedarf und gewünschter Größe von 60 l, 80 l oder 120 l, werden durch das Abfuhrunternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Bioabfallgefäße sind von den Anschlusspflichtigen selbst zu beschaffen. Es können braune Müllnormgefäße oder graue Müllnormgefäße mit braunem Deckel (Euro-Norm-Tonnen) benutzt werden. Erhältlich sind diese über Entsorgungsfachbetriebe oder über Baumärkte.

Restmüll
Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Aichach-Friedberg , Kom. Abfallwirtschaft.

Restmüllsack, Windelsack
Reicht das zur Verfügung stehende Restmüllvolumen einmal nicht aus (z.B. größere Aufräumaktionen, Feiertage, Familienfeste), gibt es die Möglichkeit, zugelassene Restmüllsäcke im Bürgerbüro der Stadt Friedberg zu kaufen.
Der Restmüllsack hat ein Volumen von 70 l und kostet 7,-- €.

Zur Beseitigung eines erhöhten Windelaufkommens bei Kleinkindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und bei Inkontinenz (Nachweis durch ärztliches Attest) beträgt die Gebühr pro Sack 2,00 €.

Biomüll
Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Aichach-Friedberg, Kom. Abfallwirtschaft.

Gebührenspiegel
Eine Übersicht der gesamten Abfallgebühren im Landkreis Aichach-Friedberg finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Aichach-Friedberg, Kom. Abfallwirtschaft.

Abfuhrplan
Die entsprechenden Leerungstage der Restmüll- sowie der Biomüllgefäße erfahren Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Aichach-Friedberg, Kom. Abfallwirtschaft.

Sperrmüllentsorgung
Sperrmüll ist sperriger Abfall, der auch nach einer zumutbaren Verkleinerung nicht über die Restmülltonne entsorgt werden kann. Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihren Sperrmüll zu entsorgen:

- Abholung über die Sperrmüllkarte
- Selbstanlieferung an die AVA GmbH (mit der Sperrmüllkarte kostenlos!)
- Kleinmengenabgabe auf der Wertstoffsammelstelle in Friedberg, Münchner Straße 50

Genauere Erläuterungen und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Aichach-Friedberg, Kom. Abfallwirtschaft.

Kühlgeräteentsorgung
Abholung über Kühlgerätekarte. Diese ist einmal jährlich im Bürgerbüro der Stadt Friedberg kostenlos erhältlich.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Aichach-Friedberg, Kom. Abfallwirtschaft.

Wertstoffsammelstellen
Adressen, Öffnungszeiten und weitere Informationen zu den Wertstoffsammelstellen der Stadt Friedberg finden Sie hier.

Ansprechpartner bei der Stadt Friedberg
Frau Eiblmeier Tel. Nr. 0821/6002-228

Ansprechpartner des Landratsamtes Aichach-Friedberg,

    sowie
entsprechende Informationsbroschüren zur kommunalen Abfallwirtschaft

    können Sie unter: www.lra-aic-fdb.de abrufen.


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